Wie werde ich Rechtsanwalt für Verkehrsrecht?
Jeder der das Ziel hat Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu werden muss, wie jeder andere Anwalt auch, ein Studium für Rechtswissenschaften, im Volksmund auch Jurastudium genannt, absolvieren. Dieses besteht aus neun Semestern im Grundstudium, der Regelstudienzeit, nach welcher der Student sein erstes Staatsexamen ablegen muss. In diesem wird das Wissen zu den drei großen Rechtsgebieten (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) in fünf bis sieben schriftlichen Klausuren abgefragt. Ist dies bestanden, folgt darauf in der Regel ein 2-jähriges Referendariat, welches daraus besteht, dass der Student an verschieden Gerichten tätig ist, um praxis- und prozessorientierte Kompetenzen zu sammeln. Das Referendariat schließt mit dem zweiten Staatsexamen, dem sogenannten Assessorexamen ab. Im Gegensatz zum ersten Staatsexamen ist dies aber eine reine Staatsprüfung, die von staatlichen Justizämtern durchgeführt wird. Nach dem Bestehen dieses Examens ist der Absolvent dazu befugt sich als Volljurist zu bezeichnen und ist somit befähigt, in jedem klassischen Rechtsbereich zu arbeiten. Sollte einem das aber nicht genügen, so hat man die Möglichkeit sich auf ein bestimmtes Fachgebiet zu spezialisieren und einen Fachanwaltstitel, wie den für Verkehrsrecht zu erwerben. Dafür muss unter anderem ein Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht mit einem Umfang von ca. 120 Stunden absolviert werden. Mehrere Klausuren und Prüfungen abgelegt werden, welche als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse im Verkehrsrecht dienen. Hinzu kommt noch, dass Anwälte sich erst als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht bezeichnen dürfen, wenn diese belegen können, dass sie mindestens 160 Fälle im Bereich Verkehrsrecht in den vergangenen drei Jahren vor der Antragsstellung zum Fachanwaltstitel bearbeitet haben. Aber aufgepasst, von diesen 160 Fällen müssen mindestens 60 gerichtliche Verfahren gewesen sein.
Wenn dieses ganze Prozedere durchlaufen ist und all diese Punkte zutreffen, kann dem Anwalt von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Titel “Fachanwalt für Verkehrsrecht” verleihen werden.
Was sind dessen Aufgaben?
Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kümmert sich, wie der Name schon verrät, um alle Belange rund um das Thema Verkehrsrecht. Meistens werden Klienten beraten, welchen durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine Missachtung der Vorfahrtregelung ein hohes Bußgeld oder auch ein Fahrverbot droht. Hierbei prüft der Anwalt, ob es sich lohnt Einspruch gegen das Bußgeld oder Fahrverbot einzulegen, informiert den Mandaten über mögliche Erfolgsaussichten eines Verfahrens oder nimmt eine Akteneinsicht vor, um zu analysieren, ob der Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist.
Neben kleinen Ordnungswidrigkeiten kümmert er sich aber auch um Unfälle mit Personen- oder Sachschäden, indem er Schmerzensgeldansprüche, Nutzungsausfalls- und Verdienstausfallschäden sowie Haushaltsführungsschaden prüft. Neben dem Straßenverkehrsrecht werden aber auch das Wasserstraßenrecht, das Luftverkehrsrecht, das Eisenbahnrecht sowie das Seerecht zum Verkehrsrecht gezählt. Dies zeigt, dass das Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht durchaus facettenreich sein kann und für wie viele Fälle ein solcher zurate gezogen werden kann.